Berechtigungen von Diensten
Vorwort
Dienstberechtigungen gehören zwar zu den am wenigsten häufig verwendeten
Berechtigungen, sie können aber in
bestimmten Umgebungen recht nützlich sein. Umfasst Ihre Organisation getrennte
Gruppen, die verschiedene Dienste
auf einem Comuter verwalten, dann können Sie deren Mitgliedern erlauben,
die von Ihnen verwalteten Berechtigungen
(und nur diese) zu steuern. Sie können beispielsweise dem Team, welches
für die Verwaltung Ihrer Website verant-
wortlich ist, das Recht auf einen Neustart des WWW-Publishingdienstes gewähren
während es gleichzeitig die
Terminaldienste nicht beenden darf.
Sie sind vielleicht der Ansicht, dass Berechtigungen für
dienste über die Konsole Dienste geändert
werden können.
Es gibt jedoch keine Bedienoberfläche zur Modifikation von Berechtigungen
von der Konsole. Sie müssen vielmehr
den Knoten Systemdienste in einer Sicherheitsvorlage
verwenden. Sicherheitsvorlagen sind jene sicherheitsbezogenen
Einstellungen, welche Sie in einer Gruppenrichtlinie definieren können.
Nachfolgend aufgelistet sind die Standardberechtigungen, die auf Dienste angewendet werden können:
Vollzugriff, Benutzer können beliebige
Handlungen am Dienst vornehmen, d.h. ihn starten und anhalten, die
Berechtigungen
für den Dienst ändern und angeben, ob ein Dienst automatisch gestartet
werden soll.
Lesen, Benutzer können den Status, die
Berechtigungen und die Abhängigkeiten eines Dienstes anzeigen.
Starten, anhalten und unterbrechen, Wie die
Begriffe vermuten lassen, können Benutzer den Dienst starten
anhalten und
unterbrechen.
Schreiben, Benutzer können einen Dienst
war nicht direkt starten oder anhalten, aber sie können angeben
ob der Dienst
deaktiviert, manuell oder beim Serverneustart automatisch gestartet werden soll.
Löschen, Benutzer können den Dienst
löschen.
Spezielle Berechtigungen, Es gibt mehr als
zehn spezielle Berechtigungen, die einem Benutzer, oder
einer Gruppe
zugewiesen werden können. Diese Berechtigung ist selektiert, wenn die gewählten
speziellen
Berechtigungen
nicht mit einer Standardberechtigung übereinstimmen.
Erstellt von: Haßlinger Stefan
Im: Jahr 2006